Neues Erbrecht

Das neue Erbrecht ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und eröffnet den SpenderInnen neue Möglichkeiten, was die Nachlassplanung angeht. Für unsere Organisation, welche als Stiftung und NGO auf eine breite Unterstützung angewiesen ist, bedeutet dies einen wichtigen Schritt. Besonders für die Finanzierung unserer Aktivitäten in Umweltbildung und Landschaftspflege sind Spenden, Botschafterbeiträge und Legate von grosser Bedeutung. Für Ihre Unterstützung in Form einer Spende, Nachlass oder Legat sind wir sehr dankbar.